Wiedereintritt
Für den Wiedereintritt in die Kirche ist ein Gespräch mit einem Pfarrer nötig. Er wird Sie fragen, warum Sie damals aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr bewegt. Sie müssen keine auswendig gelernten Gebete aufsagen oder beim Pfarrer eine Art Prüfung ablegen. Sie müssen auch keinen Kirchenbeitrag nachzahlen, die Beitragspflicht beginnt erst wieder mit dem Eintritt.
Die Wiederaufnahme geschieht durch den von Ihnen ausgewählten Priester. Das kann ganz schlicht in seiner Kanzlei geschehen, aber auch feierlich während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis.